Ein gedrosselter Datentarif darf in der Werbung nicht mehr als Flatrate bzw. „ungebrenzt“ beworben werden – Damit ist Schluß mit den Mogelpackungen bei Mobilfunktarifen…
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Ein gedrosselter Datentarif darf in der Werbung nicht mehr als Flatrate bzw. „ungebrenzt“ beworben werden – Damit ist Schluß mit den Mogelpackungen bei Mobilfunktarifen…